Jurybegründung:
Das Gebäude "Halbe Stadt Nr. 6" in Frankfurt/Oder ist ein Paradebeispiel dafür, welche Verwandlung gelingen kann, wenn
Engagement des Bauherrn, planerische Umsicht und handwerkliche Sorgfalt Hand in Hand gehen.
Hiermit erklären wir, dass Ausschlusskriterien gemäß § 11 Abs. a) bis e) VOF für alle Personen unseres Büros und das
Architekturbüro Jenner & Schulz selbst nicht zutreffen.
...kein Insolvenzverfahren, kein gerichtliches Vergleichsverfahren, keine Liquidation...,
...kein rechtskräftiges Urteil, welches meine/ unsere berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,...
...keine schwere Verfehlung im Rahmen meiner/ unserer beruflichen Tätigkeit,...
...alle Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sind erfüllt,...
...trifft nicht zu
...trifft nicht zu
...trifft nicht zu
Erklärung gemäß VOF § 7 Abs. 2
Unser Büro ist mit anderen Unternehmen nicht wirtschaftlich verknüpft. Auf den beworbenen Auftrag bezogen arbeiten wir
mit den in der "Liste der beteiligten Büros" aufgeführten Planungsbüros zusammen.